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Besucherzahlen 2005
mit Beginn am 5.1.2005

Kosten einer Behandlung und Untersuchung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenver- sicherung trägt nach begründeter Antragstellung die Kosten für eine Verhaltenstherapeutische Behandlung und die dafür erforderlichen Untersuchungen bei volljäh-rigen Patienten/-innen. Die  Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Kassenvertrag wird durch dafür zugelassene Therapeuten und Therapeutinnen durchgeführt. Tiefenpsychologisch fundierte- und psychoanalytische Behandlungen bei entsprechend zugelassenen Therapeuten/innen.
Das Vorgespräch vor Beantragung der Therapie unterliegt keiner Antragspflicht.

Für den Erstbesuch reicht Ihre Krankenversichertenkarte (Chipkarte) und die von den Krankenkassen geforderten 10 Euro aus, so, wie Sie es gewöhnlich vom Arztbesuch her kennen. Sollten Sie bereits bei einem Arzt die vom Gesetgeber verpflichtend einzufordernden 10 Euro gezahlt haben, ist es auch möglich eine gültige Überweisung für Psychotherapie vorzulegen. Weitere Kosten entstehen Ihnen bei einer "Kassenbehandlung" nicht.

Vor der Therapie können Probatorische Sitzungen durchgeführt werden.

Doch was sind eigentlich "Probatorische Sitzungen"?

Damit sind die ersten Begegnungen mit mir als Therapeuten gemeint, deren Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. In dieser Zeit soll festgestellt werden, ob und welche Behandlung notwendig ist. Dabei lernen Therapeut und Patient einander kennen. Ein Antrag auf Therapie kann gestellt werden, wenn eine behandlungsbedürftige Störung bzw. Krankheit festgestellt wird, die durch Verhaltenstherapie beseitigt oder günstig beeinflusst werden kann. Wenn Sie dazu die erforderliche Bereitschaft (Motivation) zur Mitarbeit haben, kann der Antrag auf Therapie bei Ihrer Kasse gestellt werden.

Wenn erforderlich besteht die Möglichkeit die Behandlung  zu verlängern. Für jeden Bewilligungsschritt ist dann ein Antrag im Gutachtenverfahren zu stellen. Ich werde einen solchen Antrag dann bearbeiten können.

Zumeist reichen jedoch Kurzzeittherapien aus, welche ich in der Regel durchführe.

Selbstverständlich bin ich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen für "Selbstzahler" und für Patienten die einer Privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe angehören.

Vor jeder Behandlung wird ein Behandlungsvertrag mit Ihnen und mir als Behandler geschlossen, welcher die Rahmenbedingungen einer Behandlung beinhaltet. Dazu gehört auch die Regelung bezüglich vereinbarter und nicht in Anspruch genommener Behandlungstermine. Ein solches Ausfallhonorar entfällt, wenn eine Sitzung bis zu vier Werktage vor dem Termin abgesagt wurde.

Privatversicherung

Die Private Krankenversicherung und die Beihilfe (Beihilfeformulare OWL) übernehmen in der Regel die Kosten einer Behandlung gemäß Ihres Versicherungsvertrages. Bitte beachten Sie, dass es einige wenige Krankenversicherer gibt, die nicht zur Kostenübernahme beim psychologischen Psychotherapeuten bereit sind.

Die Therapie von Kindern und Jugendlichen kann bei mir als Privatbehandlung durchgeführt werden.

Die Behandlungen und Untersuchungen werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP und GOÄ) erhoben. Dabei wird ein Behandlungsvertrag mit Ihnen als Patient und nicht mit Ihrer Versicherung geschlossen.

Selbstzahler

Möchten sie eine Behandlung selber zahlen, oder wünschen Sie psychologische-, therapeutische-, oder diagnostische Leistungserbringung, welche sowohl die gesetzliche-, als auch die private Versicherung nicht übernimmt, wird das Honorar auf der Grundlage der Gebührenordnungen erstellt, und als IGEL-Leistung, -  (hier ein kritischer Beitrag) vereinbart. Solche Leistungen sind z. B. reine Selbsterfahrung, "Wellness", Paartherapie, Stressbewältigung (ohne festgestellte Erkrankung), Flugangstbehandlung, Raucherentwöhnung, Neuropsychologische Therapie und Diagnostik, "Bochumer Gesundheitstraining", Biofeedback, Hypnotherapie und Untersuchungen zur Fahreignung oder auch Therapieverfahren, die nicht im Katalog Ihrer Versicherung enthalten sind. Patienten/-innen die jünger als 18 Jahre alt sind, können bei mir nur privat behandelt werden.

Hypnotherapie (Hypnose als Psychotherapie) wird gemäß der Gebührenordnung (GOP / GOÄ) analog der Verhaltenstherapieziffer mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet.

Hinweis

Sie werden in meiner Praxis nicht ohne Ihre vorherige Kenntnis und ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis von IGEL-Leistungen "überrascht" werden. Wünschen Sie Zusatzleistungen, wird die Notwendigkeit besprochen und vertraglich vereinbart werden können.

Beachten sie bitte auch die Informationen für den gesetzlich versicherten Patienten und informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei ihrem Versicherer nach den dort festgesetzten Regeln.

Mein Angebot an psychologischen Leistungen finden Sie auch hier (bitte klicken).

Alle Rechte zur Vervielfältigung und Nutzung der Inhalte dieser Homepage für gewerbliche Zwecke obliegen Gilbert Bejer, Detmold

 

Krankenkassen und PKV
Honorar GOP GOÄ

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