Die
Gesprächspsychotheraie, auch "Klientenzentrierte Psychotherapie"
genannt, wurde im vergangenen Jahrhundert von Carl Rogers begründet.
Diese Therapie gehört zu den "Humanistischen Therapien".
Die
grundlegenden hilfreichen Bedingungen der Gesprächstheapie sind
"Empathie" "Einfühlendes Verstehen", "Akzeptanz" und die
"Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte".
Dieses
bedeutet, die aktive Bereitschaft des Therapeuten/in sich in den
Patienten/in hinein zu versetzen, ihn bedingungslos anzunehmen und
verstehen zu wollen. Dabei soll eine Atmosphäre von Wärme geschaffen
werden. Das so Verstandene wird dem Patienten durch die Worte des
Therapeuten rückgemeldet. Der Patient kann sich dann damit innerlich,
möglichst frei von Angst, auseinandersetzen.
Diese
innere Verarbeitung führt dann zu einer Änderung des (problematischen)
Selbstbildes (Selbstkonzept), mit Auswirkungen auf das Denken, Fühlen
und Handeln. Und dadurch zu persönlichem Wachstum, zu mehr psychischer
Gesundheit und zum Rückgang der Beschwerden. Grundlegend dafür ist die
"Selbstexplorationsfähigkeit" des Klienten (Patienten); das bedeutet
die Fähigkeit in sich hineinzufühlen, hineinzuhorchen und über sich
nachzudenken. Diese Fähigkeit wird in einer solchen Gesprächspsycho-
therapie gefördert.
C.
Rogers war der Überzeugung, dass der Mensch eine Tendenz zur
Selbstver-wirklichung hat. Ein tiefes Bestreben, sich in eine gute
Richtung weiter zu entwickeln. Hier liegt die Grundlage der Klienten-
oder Personenzentrierten Gesprächspsycho-therapie.
In
der Behandlung ist der der Klient der "Experte" für sein Inneres
Erleben, für die Dinge, die er in der Therapie ansprechen will. Der
Therapeut hat die Aufgabe, mit diesen angesprochenen Inhalten, als
"geschulter Experte" therapeutisch hilfreich umzugehen.
Der
Grundansatz der Gesprächstherapie nach Rogers findet sich auch in der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; hier im Rahmen einer Spieltherapie.
Die
Gesprächspsychotherapie ist zwar wissenschaftlich anerkannt und wird
weiter in ihren Wirkungen bei unterschiedlichen Störungen erforscht,
wird aber von den Krankenkassen (bislang) noch nicht als Kassenleistung akzeptiert.
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie beurteilt die Gesprächstherapie als Psychotherapieverfahren in seinem Gutachten (siehe dort).
Für weitere Informationen siehe auch:
Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie
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